- Fünfundvierzigguldenfuß
Fünfundvierzigguldenfuß, s. Münzfuß.
http://www.zeno.org/Brockhaus-1911. 1911.
Fünfundvierzigguldenfuß, s. Münzfuß.
http://www.zeno.org/Brockhaus-1911. 1911.
Münzfuß — (Valor monetae internus), die gesetzliche Bestimmung des Schrots (Gewichts) u. Korns (Feingehalts) der Münzen eines Landes. Ein schwerer (hoher) M. unterscheidet sich von einem leichten dadurch, daß nach dem ersteren weniger Stücke von gleicher… … Pierer's Universal-Lexikon
Preußen [1] — Preußen, 1) ursprünglich seit 1283 Staat des Deutschen Ordens, die Gegenden am südlichen Theil der Ostsee begreifend; wurde in dem Thorner Frieden 1466 in seiner größern westlichen Hälfte (West P.) an das Königreich Polen abgetreten, während die… … Pierer's Universal-Lexikon